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   BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09   

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BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09 (https://dejure.org/2011,80401)
BPatG, Entscheidung vom 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09 (https://dejure.org/2011,80401)
BPatG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 30 W (pat) 110/09 (https://dejure.org/2011,80401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "OpenVirtue" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "OpenVirtue" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "OpenVirtue" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 RdNr. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik); GRUR 2006, 220 RdNr. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935 RdNr. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138 RdNr. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854 RdNr. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um beschreibende Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 RdNr. 23 - TOOOR!; GRUR  2009, 411 RdNr. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 RdNr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um beschreibende Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 RdNr. 23 - TOOOR!; GRUR  2009, 411 RdNr. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 RdNr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).

    Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 RdNr. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik); GRUR 2006, 220 RdNr. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935 RdNr. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138 RdNr. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854 RdNr. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um beschreibende Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 RdNr. 23 - TOOOR!; GRUR  2009, 411 RdNr. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 RdNr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 RdNr. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik); GRUR 2006, 220 RdNr. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935 RdNr. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138 RdNr. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854 RdNr. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 RdNr. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik); GRUR 2006, 220 RdNr. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935 RdNr. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138 RdNr. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854 RdNr. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service).
  • BPatG, 30.07.1997 - 26 W (pat) 155/96
    Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09
    Grundsätzlich sind aber nur dem inländischen Verbraucher naheliegende Übersetzungen zu berücksichtigen (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 RdNr. 110; auch BGH GRUR 89, 666, 667 - Sleepover; BPatG GRUR 1996, 408, 409f - COSA NOSTRA; GRUR 1998, 399, 400 - Rack-Wall).
  • BPatG, 14.11.1995 - 24 W (pat) 206/94
    Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09
    Grundsätzlich sind aber nur dem inländischen Verbraucher naheliegende Übersetzungen zu berücksichtigen (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 RdNr. 110; auch BGH GRUR 89, 666, 667 - Sleepover; BPatG GRUR 1996, 408, 409f - COSA NOSTRA; GRUR 1998, 399, 400 - Rack-Wall).
  • BPatG, 11.05.2004 - 27 W (pat) 197/03
    Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09
    "Open" bezeichnet in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, bei Datenverarbeitungs- und Kommunikationssystemen Standards und Schnittstellen möglichst weitgehend offen zu halten, bzw. den Hinweis auf ein Produkt mit frei verfügbarem Quellcode (vgl. 27 W (pat) 197/03 - openCTI unter "Entscheidungen" auf der Internetseite des Gerichts).
  • BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03
    Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09
    Das englische Wort "Open" hat im Deutschen die Bedeutung "offen" und ist im Computer- und IT-Bereich eine Fachbezeichnung, die je nach Sachzusammenhang entweder im Sinne von "jedermann zugänglich" oder im Sinne von "system-, hersteller- bzw. plattformunabhängig" zu verstehen ist (vgl. BPatG, 24 W (pat) 197/03 - b2b-open unter "Entscheidungen" auf der Internetseite des Gerichts).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88

    "Sleepover"; Unterscheidungskraft einer fremdsprachigen Bezeichnung

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

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